Im Rahmen meiner Gesellenprüfung zum Tischler, habe ich einen Barschrank konzipiert. Der Entwurf unterlag hierbei den Kriterien der Ergonomie, der Verwendbarkeit des Möbels als auch den gestalterischen Ansprüchen zu den Themen Leichtigkeit, Kontraste, Licht und Raum.
Der Grundkörper dient im Inneren der Unterbringung mehrerer Gefäße und Gläser verschiedenster Form und Größe, welche in zwei separaten Räumen ihren Platz finden können. Zeitgleich beherbergt der linke Raum im unteren Bereich einen Schubkasten, der für die Platzierung weiterer Zubereitungsutensilien dient.
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